Zielsetzung und Anspruch für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen 24.05.19
Die Europäische Bildungsinitiative e.V. achtet bei allen Aktivitäten ihrer Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
auf deren Gesundheit und Sicherheit. Wir bemühen uns um eine sichere und angenehme Umgebung für junge Menschen,
damit sie ihre Stärken voll und ganz entfalten können und vor körperlicher, sexueller und emotionaler Gewalt
geschützt bleiben.
Gegenüber unseren Leiterinnen und Betreuerinnen erheben wir den Anspruch hoher fachlicher und sozialer Kompetenz im
Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Aus diesem Grund haben wir Richtlinien für unsere Arbeit mit jungen Menschen
erarbeitet, zu deren Einhaltung die Leiterinnen und Betreuerinnen unserer Einrichtungen und Aktivitäten ausgebildet
und verpflichtet werden. Nur wenn Leiterinnen und Betreuerinnen diesen Richtlinien zustimmen, vertrauen wir ihnen
die Betreuung von Kindern und Jugendlichen an.
Leiterinnen sind stets erwachsene Personen, denen fortdauernd Aufgaben der Leitung unserer Jugendarbeit anvertraut
werden. Sie erhalten eine intensive Aus- und eine kontinuierliche Weiterbildung und haben bisher eine vorbildliche
Beachtung unserer Richtlinien unter Beweis gestellt.
Betreuerinnen helfen zeitweise bei bestimmten einzelnen Aktivitäten. Betreuerinnen sind Jugendliche, die mindestens
16 Jahre alt sind, oder Erwachsene, meist Eltern der Kinder und Jugendlichen.
Die Richtlinien der Europäischen Bildungsinitiative e.V. für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind fester
Bestandteil der Qualitätssicherung für unsere Jugendarbeit. Der Verein überprüft ihre Wirksamkeit und Einhaltung. In
allen unseren Einrichtungen wird auf diese Richtlinien hingewiesen. Alle (Kinder, Jugendliche, Eltern, Leiterinnen
und Betreuerinnen) werden angehalten, Verstöße den lokalen Ansprechpartnern oder direkt dem Vorstand der
Europäischen Bildungsinitiative e.V. zu melden.
Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen
-
Leiterinnen und Betreuerinnen behandeln jeden Menschen mit Respekt und Wertschätzung. Das Wohl und die
Sicherheit der Kinder und Jugendlichen sind stets ihr vorrangiges Anliegen.
-
Die Beauftragte der Europäischen Bildungsinitiative e.V. für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen achtet auf
die Einhaltung der Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen und ist für die Ausbildung der
Leiterinnen im Hinblick auf diese Richtlinien verantwortlich.
-
Zuständig für die Einhaltung der Richtlinien vor Ort und die Ausbildung der Betreuerinnen sowie deren Einweisung
für ihre konkreten Aufgaben sind die Leiterinnen in den Einrichtungen der Europäischen Bildungsinitiative e.V.
-
Die Leiterinnen und Betreuerinnen sind verpflichtet, sich die Richtlinien für den Umgang mit Kindern und
Jugendlichen zueigen zu machen, sie den Jugendlichen und Eltern bekannt zu geben und jederzeit auf deren
Einhaltung zu achten.
-
Die Leiterinnen und Betreuerinnen sollen sorgfältig darauf achten, was sie Kindern und Jugendlichen sagen und
wie sie es sagen. Jedes Wort, jede Situation oder Handlung, die das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen in
irgendeiner Weise missbrauchen könnte, ist zu vermeiden.
-
Die Leiterinnen und Betreuerinnen achten darauf, jeglichen körperlichen Kontakt zu vermeiden, der in irgendeiner
Weise missverstanden werden könnte.
-
Den Leiterinnen und Betreuerinnen ist es strikt untersagt, Raufereien zu provozieren. An Spielen, die einen
körperlichen Kontakt einschließen, der missverstanden werden könnte, nehmen sie nicht teil.
-
Alle Leiterinnen und Betreuerinnen erhalten bei den Aktivitäten klar zugewiesene Aufgaben, die den Kindern und
Jugendlichen ebenfalls bekannt zu machen sind. Auf diese Weise kann sich keine unbefugte Dritte eine Aufgabe
aneignen, die ihr im Rahmen der Jugendarbeit des Vereins nicht zusteht.
-
Persönliche Gespräche eines Kindes oder Jugendlichen mit einer Leiterin oder Betreuerin dürfen nur an einem
öffentlichen Ort oder in Räumen geführt werden, die von außen eingesehen werden können.
-
Die Leiterinnen und Betreuerinnen über 18 Jahre übernachten separat von Kindern und Jugendlichen unter 18
Jahren. Das gleiche gilt für die Körperpflege (Duschen etc.) und das Umkleiden.
-
Die Leiterinnen sollen alle Aktivitäten so sorgfältig planen, dass unbeobachtete Gelegenheiten für
Misshandlungen oder Missbrauch ausgeschlossen werden können.
-
Die Leiterin einer Aktivität zeichnet dafür verantwortlich, dass mögliche Gefahren bei einer Unternehmung im
Vorfeld richtig abgeschätzt werden. Außerdem ist sie verantwortlich für die Einhaltung jeweils bestehender
Sicherheitsvorschriften. Dies schließt auch die Vorsorge für Erste-Hilfe-Maßnahmen mit ein.
-
Die Leiterin einer Aktivität soll Sorge dafür tragen, dass alle Jugendlichen die Sicherheits- und
Notfallmaßnahmen für die jeweils entsprechenden örtlichen Gegebenheiten gut kennen.
-
Alle Aktivitäten beginnen und enden zu festgesetzten Zeiten und werden in entsprechenden Informationsblättern
oder durch Email rechtzeitig bekannt gegeben, so dass die Kinder ggf. pünktlich gebracht und wieder abgeholt
werden können.
-
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen der betreffenden Einrichtung des Vereins vor jeder mehrtägigen
Aktivität außerhalb der Einrichtung ihre Einverständniserklärung, Kontaktdaten sowie ggf. wichtige medizinische
Hinweise bzgl. des Kindes hinterlassen.
-
Auf Internetseiten, in Flyern oder sonstigen Druckerzeugnissen werden ohne das Einverständnis der Eltern keine
persönlichen Angaben oder Fotos der Kinder und Jugendlichen veröffentlicht.
-
Die Eltern der Kinder und Jugendlichen werden angehalten, zumindest zwei Mal pro Jahr ein Gespräch mit den
Leiterinnen unserer Einrichtungen zu führen. Im Rahmen dieser Gespräche soll die Einhaltung der Richtlinien für
den Umgang mit Kindern und Jugendlichen thematisiert werden.
|
|
|